Schwangerschaft
Ab Beginn der Schwangerschaft können Hebammen die werdende Mutter zu allen physischen und psychischen Aspekten und den damit verbundenen körperlichen und seelischen Veränderungen beraten und betreuen.
Neben der Feststellung der Schwangerschaft und Ausstellung des Mutterpasses können Hebammen fast alle im Mutterpass vorgesehenen Untersuchungen durchführen. Schwangere mit entsprechenden Risiken werden zum Gynäkologen überwiesen und dort betreut.
Zu den Leistungen zählen u.a. die Feststellung der Schwangerschaftswoche, Gewicht und Blutdruck der Mutter, Urin – und Blutuntersuchungen, Lage und Größe des Kindes, Kontrolle der kindlichen Herzaktion.
Bei Schwangerschaftsbeschwerden und Vorwehen steht die Hebamme der Frau mit Rat und Tat zur Seite.
Hilfe bei Beschwerden und Vorwehen
Beschwerden in der Schwangerschaft können unterschiedlicher Art und Ausprägung sein. Während ein Teil der werdenden Mütter leichte körperliche Veränderungen spüren, leidet ein anderer Teil an unterschiedlichen Symptomen, wie z.B. Übelkeit und/oder Erbrechen mit Gewichtsverlust( Hyperemesis grav.), Blutungen, Schmerzen, Sodbrennen, Müdigkeit, Stimmungsschwankungen, Wasseransammlungen in den Extremitäten (Ödemneigung) u.v.a.m. Am Ende der Schwangerschaft können Vor – und Senkwehen die Schwangere verunsichern. Diesen Ängsten kann durch eine kompetente fachliche Beratung entgegen gewirkt werden. Von Beginn der Schwangerschaft hat die werdende Mutter die Möglichkeit, sich an eine Hebamme zu wenden und sich von ihr diesbezüglich beraten bzw. behandeln zu lassen.
Geburtsvorbereitung
Neben den bereits erwähnten Tätigkeiten der Hebamme in der Schwangerschaft bieten freiberufliche Hebammen verschiedene geburtsvorbereitende Kurse an. Diese können als geschlossene oder offene Kurse, Partnerkurse, Yoga, Geburtsvorbereitung im Wasser u.ä. stattfinden.
Die Teilnahmegebühr für die Schwangere ist eine Kassenleistung. Partnergebühren werden oft, zumindest teilweise, übernommen. Eine vorzeitige Abklärung bei der zuständigen Krankenkasse ist empfehlenswert.
Während der Geburt
In Deutschland muss bei jeder Geburt eine Hebammeanwesend sein. Das gilt auch für Kaiserschnittentbindungen (Sectio caesarea).
Ein Arzt wird hinzugezogen, wenn es medizinisch notwendig ist. Geburten können in der Klinik, zu Hause oder im Geburtshaus stattfinden. Eine kompetente, professionelle uns möglichst kontinuierliche Unterstützung der Gebärenden durch die Hebamme bewirkt, dass die Frau sicher, selbstbestimmt und individuell gebären kann.
Wochenbett
Der Zeitraum nach der Geburt des Kindes bis zur vollendeten 8. Lebenswoche bezeichnet man als Wochenbett. In dieser Zeit hat jede junge Mutter Anspruch auf die Betreuung durch eine Hebamme, die die Familie zu Hause aufsucht. Somit bleibt die Hebamme als qualifizierte Fachkraft weiterhin Ansprechpartnerin für die junge Mutter.
Sie steht für Fragen rund um die Versorgung von Mutter und Kind sowohl in medizinischen als auch pflegerischen Fragen zur Verfügung. Sie beobachtet die Rückbildungs- und Abheilungsprozesse, fördert die Mutter – Kind- Bindung und unterstützt das Stillen und die Ernährung des Kindes.
Rückbildung
Freiberufliche Hebammen bieten unterschiedliche Kurse zur Rückbildung an. Durch die Schwangerschaft und die Umstellung des Hormonhaushaltes wird das Gewebe im Körper weicher und elastischer.
Nach der Geburt verändert sich der Körper wieder, die Beckenbodenmuskulatur muss wieder trainiert werden, um eine langfristige Funktionstüchtigkeit sicherzustellen. Ein Rückbildungskurs sollte innerhalb von vier Monaten nach der Geburt begonnen und bis zum neunten Lebensmonat des Kindes abgeschlossen sein.
Besondere Situationen
In Krisensituationen vermitteln Hebammen den Kontakt zu Ärzten bzw. Fachärzten, Beratungsstellen, Psychologen, Selbsthilfegruppen oder anderen Berufsgruppen, durch deren Betreuung die Frauen/ Familien zeitnah Hilfe und Unterstützung finden. Besondere Situationen können u.a. Schreibabys, Frauen mit chronischen oder psychischen Erkrankungen, kranke oder totgeborene Kinder oder ähnliches sein.
Fachkräfte Frühe Hilfen
Hebammen Frühe Hilfen und Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen
Hierbei handelt es sich um Hebammen bzw. Familie - Gesundheits – und Kinderkrankenpflegerinnen mit besonderer Qualifizierung.
Sie arbeiten in Familien, die einen höheren Beratungsbedarf in gesundheitlichen, medizinischen und sozialen Fragen haben. Sie können bereits in der Schwangerschaft und bis zum vollendeten ersten Lebensjahr, in Ausnahmen bis zum dritten Lebensjahr, in den Familien eingesetzt werden. Kostenträger ist der Fachbereich Jugend des Landkreises Emsland.
Kontakt: Sozialdienst kath. Frauen e.V. Lingen
Telefon: 0591 80062-0
E-Mail: fruehehilfen@skf-lingen.de